Streckgrenze

Die Streckgrenze Re bezeichnet die Grenze, bis zu der der Betonstahl ohne bleibende plastische Verformung "gestreckt" bzw. gedehnt (gezogen)werden kann.
Bei Überschreiten der Streckgrenze kehrt der belastete Betonstahl nach Entlastung nicht mehr in seine ursprüngliche Form zurück, sondern es verbleibt eine plastische (dauerhafte) Materialverrlängerung.
Die Streckgrenze wird durch den Zugversuch ermittelt.
Die Streckgrenze wird mit dem Kurzzeichen Re bezeichnet.
die Streckgrenze wird in N/mm² gemessen

Innerhalb der Streckgrenze wird zwischen der unteren und der oberen Streckgrenze(ReL und ReH) unterschieden.

Dabei ist die obere Streckgrenze (ReH) die Belastung, bei der der Stahl zum ersten Mal ohne Anstieg der Belastung plastisch verformt wird. Sie bezeichnet also das Ende der elastischen Verformung.

Die untere Streckgrenze (ReL) ist die kleinste Spannung im Anschluss an die obere Streckgrenze (ReH) im Bereich der plastischen Verformung des Betonstahls.

-> Siehe auch Zugfestigkeit, Bruchdehnung

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