Spannstahl

Spannstahl ist ein Bewehrungsstahl zur Bewehrung von vorgespannten Bauteilen. Spannstahl ist ein hochfester, unlegierter Edelstahl.
Spannstahl wird bereits vor dem Betonieren gespannt (gedehnt). Dies wird durch die hohen Festigkeitswerte dieses Stahls ermöglicht. Durch diese Vorspannung wird auch der Beton später unter eine Vorspannung gesetzt, sodaß der Beton seinerseits insbesondere Zugspannungen besser aufnehmen kann. Der Einsatz von Spannstahl führt zu einer Einsparung an schlaffer Bewehrung (Betonstahl) und auch Beton.
Spannstahl kann entweder aus einem warmgewalzten oder auch kaltgezogenen Draht oder aus mehreren, warmgewalzten oder auch kaltgezogenen und miteinander um die Zentralachse verdrillten Drähten bestehen.

Spannstahl ist vor allem in den neunziger Jahren negativ angesehen worden, nachdem sich vor allem an Brückenbauten oder auch beim teilweisen Einsturz der berühmten "schwangeren Auster" in Berlin die Probleme beim unkorrekten Einsatz von Spannstählen gezeigt hatten. Insbesondere eine höhere Betondeckung und gute Betonqualität ist beim Einsatz von Spannstahl zu beachten.

Handelsüblich sind Nenndurchmesser von 6.9 mm bis 15.7 mm. Meist wird Spannstahl in verdrillter Form (mehradrige Spannstahllitze mit zwei, drei oder sieben Einzeldrähten) eingesetzt.

Spannstähle müssen in Deutschland bauaufsichtlich durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sein.

Der Kurzname für Spannstahl setzt sich aus der Streckgrenze mit dem Kurzzeichen ST und den Werten der Streckgrenze und der Zugfestigkeit zusammen.
Ein Spannstahl mit einer Streckgrenze von 1.570 N/mm² und einer Zugfestigkeit von 1.770 N/mm² wird als ST 1570/1770 deklariert.

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